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Betrachtet man sich heutzutage Mütter die ihre Kinder allein großziehen, so könnte man sie in das Berufsfeld als Manager einordnen. Nur leider haben sie das Gehalt dieser Berufsgruppe nicht. Arbeitet die Mutter in Vollzeit und hat sie ihre Kinder gut untergebracht, so erhält sie natürlich ein Einkommen. Demnach welcher Beruf ausgeübt wird, kann sich das schon an der männlichen Einkommenssituation messen. Nicht selten bedienen Mütter Autokredite oder Ratenzahlungen aus dem Versandhandel. Das Einkommen macht es möglich. Aber welche Bedingungen muss eigentlich ein Kredit für Mütter erfüllen?
Der Kredit für Mütter – die Aussichten
Dazu kann man sagen, dass die Bedingungen für den Kredit für Mütter die gleichen sind, wie für alle anderen Kreditnehmer auch. Der Zustand Mutter bedeutet im Kreditgeschäft nichts, wenn nicht das notwendige Einkommen vorhanden ist. Aber die heutigen jungen Mütter die zwar alleinstehend sind, aber dennoch ihren Alltag wuppen, stehen auch bei den Banken hoch im Kurs.
Wenn Banken an Kredite denken, dann sehen sie das Einkommen ihrer Kunden vor Augen. Dazu gehören die saubere Schufa und das ordentliche Einkommen. Wenn diese Bedingungen erfüllt sind, kann der Kredit für Mütter genehmigt werden. Wie hoch die Kreditsumme dann ausfällt, hängt wiederum vom Einkommen ab. Verdient die Mutter gut, kann durchaus ein größerer Kreditbetrag bewilligt werden. Andernfalls gibt es einen bezahlbaren Kleinkredit.
Anders sieht die finanzielle Lage bei einer Mutter aus, die keinen Vollzeitjob hat sondern in Teilzeit arbeitet. Nicht jeder kann auf eine berufliche Laufbahn schon in jungen Jahren zurückblicken. Aber durch den Teilzeitjob steuert sie einen nicht zu unterschätzenden Anteil am Einkommen einer Familie bei. In diesem Fall wird der Kredit für Mütter ohne Sicherheiten nicht bewilligt werden. Da fehlt das Einkommen, das einen pfändbaren Anteil ausweisen muss.
Ist die Mutter verheiratet, so könnte bei einem Kredit für Mütter der Partner mit unterschreiben. Allerdings muss er einen Vollzeitjob haben und ebenso über ein entsprechendes Einkommen verfügen.
Wer als alleinerziehende Mutter einen Kredit möchte, so muss ein Einkommen vorliegen, das netto mindestens 1.439,99 Euro beträgt. Erst bei diesem Betrag ist die Pfändungsfreigrenze erfüllt. Allerdings fallen bei der monatlichen Berechnung keine sozialen Leistungen wie Kindergeld ein. Das Kindergeld sieht die Bank nicht als Einkommen an. So muss die Mutter davon ausgehen, dass es eine deutlich eingeschränkte Kreditsumme geben wird.
Die Möglichkeiten
Sieht die Situation der Mutter so aus, dass sie alleinerziehend ist und auch keinen Partner hat, vielleicht von Arbeitslosengeld oder Hartz IV lebt, so wird es keinen Kredit für Mütter bei einer Bank geben. Die Lösung wäre in so einem Fall ein zweiter Kreditnehmer oder auch Mitantragsteller. Der allerdings muss solvent sein, ein ausreichendes Einkommen, eine saubere Schufa und eine Festanstellung haben.
Selbst Frauen deren Kinder in den Kindergarten oder in die Schule gehen und mit ihrem Verdienst nicht mehr als 900 Euro verdienen, werden keinen Kredit für Mütter bei den meisten Banken erhalten. Den Banken ist das Risiko für einen Kreditausfall zu hoch. Hier könnte ebenfalls ein zweiter Kreditnehmer oder aber auch ein Bürge helfen.
Dazu sollte die Mutter wissen, wenn Banken Kredite vergeben, prüfen sie das Einnahmen/Ausgaben-Verhältnis des Kreditsuchenden. Dabei werden die Einnahmen den Ausgaben gegenübergestellt. Kommt bei dieser Berechnung ein stattliches Plus heraus, so könnte ein Kredit für Mütter genehmigt werden.
Wie man sich aber denken kann, wird das bei einer Mutter mit knapp 1000 Euro Einkommen nicht ausreichend. Sind dann noch zwei Kinder zu versorgen, reicht das Geld vorne und hinten nicht. Meist müssen noch staatliche Leistungen beantragt werden, damit man über die Runden kommt. Eine schwierige Situation, die sich eigentlich anders darstellen sollte. Aber so ist das nun einmal in einem Staat wo nur das Einkommen zählt und der Wohlstand.
Kreditmöglichkeiten
Bezieht die Mutter Sozialleistungen vom Arbeitsamt, so könnte bei dringender Not ein Kredit vom Jobcenter die Lösung sein. Der Kredit wird in kleinen Raten meist zinsfrei zurückbezahlt. Allerdings gibt es den Kredit nur, wenn wirklicher Notstand vorherrscht. Als Ausweg könnten auch soziale Einrichtungen sein, gerade dann wenn es Sachwerte benötigt werden. Diese Stationen helfen allen die in Not sind.
Eine andere Möglichkeit wäre die, wenn sich die Mutter auf den Finanzportalen für private Kredite umsieht. Es gibt im Internet zwei drei bekannte Plattformen. Was das ist? Hier kann jeder einen Kreditwunsch einstellen, der allerdings nachvollziehbar und vertrauenswürdig erscheint. Private Investoren, wenn sie Vertrauen gefasst haben, werden dann auf einen Kredit bieten. Die Kreditsumme wird von mehreren Geldgebern bereitgestellt. Ein Versuch ist es allemal wert.
Es bietet sich auch der Versandhandel an, gerade dann wenn eine Waschmaschine oder ein Herd benötigt werden. Auch die Kleidung für die Kinder und sich können im Versandhandel eingekauft werden. Ist die Mutter dort schon längere Zeit Kundin und hat die Raten immer pünktlich bezahlt, so wird eine Ratenzahlung auch wieder genehmigt. Allerdings sollte dazu bedacht werden, dass man sich auch mit der Ratenzahlung nicht übernimmt. Ein Ausfall ist schnell passiert und er hat unangenehme Folgen.
Die Bürgschaft
Wird aber doch eine höhere Kreditsumme benötigt, so sollte sich die Mutter bei einem Kredit für Mütter nach einem solventen Mitantragsteller oder Bürgen umsehen. Diese Kreditsicherung wird von Banken gerne angenommen. Sie bieten bei einem Kreditausfall der Bank die notwendige Sicherheit mit ihrem eigenen Vermögen, denn sie müssen die Raten weiterbezahlen.
Ein Mitantragsteller könnte der Partner oder ein Freund sein, ein Bürge könnte auch aus der Familie kommen. Gerade die Bonität eines Bürgen wird genau geprüft. Denn durch die selbstschuldnerische Bürgschaft die die meisten Banken verlangen, wird der Bürge sofort in die Pflicht genommen, wenn der Kreditnehmer nicht mehr zahlen kann. Die Bank muss dazu nicht aufwändig mahnen.