Kredit für Zahnersatz im Vergleich

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Gesetzliche Krankenkassen zahlen für Zahnersatz Zuschüsse, deren Höhe sich an den Kosten der Grundversorgung orientiert. Patienten mit geringem Einkommen erhalten eine vollständige Kostenübernahme, wenn sie sich mit einfachen und preiswerten Lösungen begnügen.

Nicht nur aus ästhetischer, sondern auch aus medizinischer Sicht stellt selbst für diesen Personenkreis oftmals ein Kredit für den Zahnersatz im Vergleich zur Anwendung der Standardlösung häufig die sinnvollere Alternative dar. Selbst privat versicherte Zahnarztpatienten sind vor der Notwendigkeit der Kreditaufnahme für ihren Zahnersatz nicht gefeit, denn immer mehr Verträge sehen für diesen Fall eine nur teilweise Kostenerstattung seitens der privaten Krankenkasse vor.

Kredit vom Zahnarzt

Ein Kredit für den Zahnersatz ist im Vergleich zu einem Bankkredit direkt in der Praxis oder über die zahnärztliche Verrechnungsstelle am leichtesten zu bekommen. Ob die Vereinbarung mit dem Zahnarzt selbst oder mit dem Abrechnungsdienstleister zu treffen ist, richtet sich nach dem von der Praxis gewählten Abrechnungssystem. Wenn der Dentist die Zahlungsabwicklung an eine zahnärztliche Abrechnungsstelle delegiert hat, ist diese der Ansprechpartner für eine Teilzahlungsvereinbarung.

Die regionalen Abrechnungsstellen arbeiten selbstständig und legen die für ihren Bereich gültigen Teilzahlungsregeln selbst fest. Die meisten der Dienstleister vereinbaren keine Ratenzahlungen vor dem Behandlungsbeginn, sondern bieten eine solche im Rahmen der Rechnungserstellung an. Der Patient hat in diesem Fall zwar keine formale Gewissheit über die Genehmigung der Ratenvereinbarung, die Abrechnungsstelle lehnt entsprechende Anträge aber grundsätzlich nicht ab. Rechtlich führt die Ratenzahlungsvereinbarung nach dem Rechnungszugang dazu, dass es sich bei ihr nicht um einen eigentlichen Kredit, sondern um eine Zahlungsvereinbarung handelt. Das ist von Bedeutung, wenn der Patient die erste Rate nicht pünktlich zahlt.

Ein derartiges Fehlverhalten erlaubt keine Kreditkündigung, wohl aber die umgehende Aufhebung einer getroffenen Zahlungsvereinbarung. Falls die Praxis die Abrechnung selbst durchführt, vereinbart der Zahnarztpatient eine Ratenzahlung vor Behandlungsbeginn. Sowohl die zahnärztliche Abrechnungsstelle als auch die meisten Zahnarztpraxen beschränken die Dauer einer Ratenzahlung mit wenigen Ausnahmen auf sechs Monatsraten. Wer mit dieser Ratenanzahl auskommt, erhält den Kredit für den Zahnersatz zu einem im Vergleich mit einem Bankkredit günstigen Zinssatz.

Die Bankfinanzierung für den Zahnersatz

Für den Zahnersatz lässt sich grundsätzlich jedes zweckfrei vergebene Darlehen verwenden. Bei der Suche nach einer günstigen Finanzierung zeigt sich, dass Spezialbanken den gewünschten Kredit für den Zahnersatz im Vergleich mit allgemeinen Geschäftsbanken häufig vergünstigten Zinskonditionen auszahlen. Die entsprechenden Spezialinstitute finanzieren ausschließlich die Kosten für medizinische Behandlungen, wozu auch der Eigenanteil des Patienten für den Zahnersatz gehört. Auf Wunsch und mit Einverständnis der Zahnarztpraxis überweist der Kreditgeber das Darlehen auch direkt auf das Bankkonto der Praxis.

Der Privatkredit für Zahnersatz

Bei einem Antrag auf einen privaten Kredit für den Zahnersatz sind im Vergleich zu einem Bankdarlehen andere Voraussetzungen zu erfüllen. Wesentlich stärker als für die Bonität eines Anfragenden interessieren sich private Kreditgeber für den Verwendungszweck des gewünschten Geldes. Sie zeichnen eine Kreditanfrage für Zahnersatz, wenn sie die gewählte Behandlung als nachvollziehbar und förderungswürdig einstufen. Die Kreditanfrage sollte somit neben Informationen zur persönlichen finanziellen Lage vor allem Gründe nennen, aus denen der konkrete Patient eine kostspieligere Zahnersatz-Variante als die Grundversorgung benötigt. Sie akzeptieren zahnmedizinische und persönliche Gründe gleichermaßen, sofern der Antragsteller diese überzeugend darlegt.

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