Kredit in der Ehe

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Ein Kredit in der Ehe ist nichts Ungewöhnliches, doch dies muss genau geprüft werden. Die Banken mögen es zwar, wenn beide Partner den Kredit gemeinsam unterzeichnen, jedoch sollten sich Beide den Verpflichtungen bewusst sein, die dieser Ratgeber erläutert.

Kredit in der Ehe

Häufig kennen die Partner die Verpflichtungen nicht, die aus einem gemeinsamen Kredit entstehen können. In der Realität kommt es nicht selten vor, dass der Kredit dann noch läuft, obwohl das Paar bereits geschieden ist. Grundsätzlich ist es so, dass wenn zum Beispiel die Ehefrau einen Kreditvertrag allein unterzeichnet, der Ehemann für den Kredit dann nicht haftet. Umgekehrt gilt natürlich das Gleiche. Wenn beispielsweise nur einer der Beiden eine teure Anschaffung finanziert, dann tilgt dieser auch allein die monatlichen Raten.

Viele Banken fordern die Unterschrift von beiden Ehepartnern

Die Banken sind bei der Vergabe eines Kredits grundsätzlich sehr vorsichtig. Daher kommt es ziemlich häufig vor, dass die Banken wünschen, dass der Kreditvertrag von beiden Partnern gemeinsam unterschrieben wird. Es wird nicht so gern gesehen, wenn nur ein Partner die Kreditanfrage stellt. Der Verwendungszweck spielt dabei für die Bank keine Rolle, ob es um eine Existenzgründung, die Finanzierung von Konsumgütern oder eines Auto geht.

In einigen Fällen nehmen die Banken dabei sogar eine Hausfrau in den Vertrag mit auf. Dies kann allerdings fatale Folgen haben, denn wenn eine Bank einen Partner mit verpflichtet, der ein zu geringes oder sogar kein Einkommen hat, dann ist die Bürgschaft unwirksam und sittenwidrig. Dies spielt bei einer Scheidung eine Rolle, wenn beispielsweise die Hausfrau die Rate nicht bezahlt.

Bei gemeinsamen Anschaffungen ist der Kredit in der Ehe sinnvoll

In einer Ehe werden häufig gemeinsame Anschaffungen getätigt, beispielsweise Möbel, eine Einbauküche oder ein Auto. Wenn beide Partner gleichberechtigt berufstätig sind, kann der gemeinsame Kredit, bei dem beide Ehepartner den Vertrag unterzeichnen, wirklich Sinn machen, da die finanzierten Gegenstände schließlich auch von beiden genutzt werden.

Fazit

Heutzutage müssen viele Wünsche mit der Hilfe eines Kredits finanziert werden, denn nur wenige Menschen haben noch ausreichend Geld zur Verfügung. Meist genügt es nur noch, um den Lebensunterhalt bestreiten zu können. Verheiratete Paare stoßen oft auf den so genannten Kredit in der Ehe, da die Banken diesen vorschlagen, denn sie bevorzugen stabile Familienverhältnisse sowie eine gemeinsame Vertragsunterzeichnung.

In der Regel gestaltet sich die Bewilligung des Kredits auch einfacher, da zwei Einkommen in das Haushaltsbudget einfließen. Dies ist für die Bank meist eine ausreichende Sicherheit, da das Risiko eines Kreditausfalls minimiert ist. Jedoch muss beiden Partnern bewusst sein, dass sie beide auch für die Kredittilgung haften.

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