Kredit ohne Bürgen und Mitantragsteller

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Viele Verbraucher wollen möglichst ihren Kredit ohne Bürgen und Mitantragsteller aufnehmen, einfach weil sie Dritte nicht in ihre persönlichen Finanzangelegenheiten hineinziehen wollen oder einfach deswegen, weil sie keinen geeigneten Bürgen oder Mitantragsteller haben. Unser Beitrag befasst sich mit diesem Thema von allgemeinem Interesse und zeigt interessante Lösungsansätze auf.

Banken verfolgen natürlich ganz andere Ziele. Sie vergeben Kredit ohne Bürgen und Mitantragsteller nur an Verbraucher mit bester Bonität. Sie besichern ihre Kredite nur allzu gern zusätzlich durch Bürgen oder Mitantragsteller. Deswegen verlangen sie, dass der Kreditantragsteller einen Bürgen oder einen Mitantragsteller in den Vertrag aufnimmt, wenn seine Bonität nicht ausreichend bewertet wird. Für die Banken ist das eine einfache Art, Kredite abzusichern und das Kreditausfallrisiko klein zu halten. Der Kredit ohne Bürgen und Mitantragsteller ist meistens Kreditnehmern vorbehalten, deren Bonität über jeden Zweifel erhaben ist.

Was der Bürge für die Bank bringt

Der Bürge gibt einer Bank mehr Sicherheit. Bei den Banken geht es letztlich darum, Geld zu verdienen und die Kreditausfälle weitgehend klein zu halten. Riskante Kreditgeschäfte werden gar nicht gemacht oder zusätzlich besichert. Deswegen gehört es bei vielen Banken auch zum Standard, dass bei Kreditantragstellern, die verheiratet sind, der Ehepartner den Kreditvertrag mit unterschreibt. Egal, ob er als Bürge geeignet ist oder nicht. In solchen Fällen ist der Ehepartner auch kein Bürge, sondern eben der Mitantragsteller.

Die Bank gewährt beiden gemeinsam einen Kredit, die somit auch zusammen verantwortlich sind, ihren Ratenkredit vertragsgemäß zu bedienen. Oft wird vonseiten der Banken völlig vernachlässigt, dass eine Ehefrau vielleicht gar kein ausreichendes Einkommen hat, um die Raten allein bezahlen zu können. Später kann diese dann aber auch nur begrenzt haftbar gemacht werden. Hier ist die Mitantragschaft mehr als moralischer als als finanzieller Aspekt zu betrachten.

Bei bester Bonität ist der Kredit ohne Bürgen und Mitantragsteller problemlos machbar

Kreditsuchende mit entsprechender Kreditwürdigkeit, die einwandfreie Bonität bescheinigt, haben bei allen Banken beste Chancen, ihren Kredit auch ohne Bürgen oder Mitantragsteller zu bekommen. Das trifft jedoch auf die wenigsten Kreditantragsteller zu. Wer sich bester Bonität erfreut, gehört oft zu dem Personenkreis, der bar zahlt und Kredite nicht nutzt.

Wann der Kredit ohne Bürgen oder Mitantragsteller nicht möglich ist

Die Zahl der Kreditantragsteller, die keinen Kredit ohne Bürgen und Mitantragsteller bekommen, ist schon heute groß. So sollten Verbraucher mit schlechter Schufa immer damit rechnen, dass sie nur einen Kredit bekommen werden, wenn sie einen solventen Bürgen oder Mitantragsteller in den Vertrag aufnehmen. Auch Arbeitslose oder Hartz IV Empfänger bekommen als alleinigen Kreditantragsteller in der Regel keinen Kredit. Wer Lohnersatzleistungen wie Krankengeld oder Elterngeld bezieht, muss auch damit rechnen, dass die Bank einen Bürgen verlangt.

Ein Problem für viele Kreditsuchende ist, dass es oft nicht so einfach ist, einen Bürgen oder Mitantragsteller zu finden. Die infrage kommenden Personen müssen einerseits bereit sein Bürge zu werden und andererseits müssen sie den Bonitätsanforderungen der Banken entsprechen. Ein möglicher Bürge, der kein frei verfügbares Einkommen hat, ist als Bürge nicht geeignet.

Was die Bürgschaft für den Bürgen bedeutet

Eine Bürgschaft zu übernehmen ist mehr, als einfach eine Bürgschaftserklärung zu unterschreiben. Die Bürgschaft kann unangenehme Folgen haben, wenn der Bürge später selbst einen Kredit aufnehmen möchte. Die Bank wertet die Eventualverpflichtung aus der Bürgschaft so, als ob es die Verpflichtung des Bürgen ist. Das kann schlussendlich darauf hinauslaufen, dass ein Bürge, nur weil er bürgt, dann auch einen Bürgen braucht.

Darüber hinaus muss der Bürge, der eine selbstschuldnerische Bürgschaft unterschrieben hat, immer damit rechnen, dass er von der Bank in Anspruch genommen wird, wenn der Kreditnehmer seine Raten nicht zahlt.

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