Sofortkredit mit Bürgen

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Wenn jemand die Absicht hat, einen Kredit aufzunehmen und allein aber nicht kreditwürdig ist, verlangen die Banken oft zusätzliche Sicherheiten, bevor sie einen Kredit vergeben. Die am übliche Form der Absicherung ist heute die selbstschuldnerische Bürgschaft. Ein Sofortkredit mit Bürgen wird immer dann bewilligt, wenn der Bürge entsprechend kreditwürdig ist.

Das heißt mit anderen Worten, der Bürge muss in der Lage sein, im Ernstfall anstelle des Kreditnehmers die Raten aus dem Kreditvertrag zu übernehmen. Heute müssen die Bürgen bei Ratenkrediten grundsätzlich eine selbstschuldnerische Bürgschaft übernehmen, die Banken die Möglichkeit gibt, die Bürgen sofort in die Pflicht nehmen, unterzeichnen. Allerdings können viele Bürgen die Konsequenzen, die ihre Bürgschaft mit sich bringen kann, im Vorfeld gar nicht absehen. Wir wollen zum Thema Sofortkredit mit Bürgen aufklären und informieren:

Welche Bedeutung die Bürgschaft für den Bürgen hat

Für den Kreditnehmer ist der Bürge wichtig, damit er seinen Kredit bekommt. Aber für den Bürgen bleibt die Unterschrift unter den Kreditvertrag oft nicht ganz ohne Folgen. Mit Unterschreiben der Bürgschaftserklärung erklärt sich jeder Bürge einverstanden, dass er anstelle des Kreditnehmers die Raten zahlt, wenn dieser in Verzug kommt.

Das heißt im Klartext, wenn nur eine Rate offen ist, wird der Bürge vonseiten der Bank in die Pflicht genommen. Die Mahnung mit der Zahlungsaufforderung über die offene Rate ergeht zeitgleich auch an den Bürgen. Die Bank erwartet bei einem Sofortkredit mit Bürgen, dass der Bürge nun seinerseits den Kreditnehmer auffordert, die ausstehende Rate zu bezahlen, damit er sie nicht übernehmen muss.

Darüber hinaus ist auch zu bedenken, dass jede eingegangene Bürgschaft die eigene Kreditwürdigkeit negativ beeinträchtigt, weil es sich bei der Bürgschaft um eine Eventualverpflichtung handelt. Es ist demzufolge durchaus möglich, dass ein Bürge später selbst keinen Kredit bei der Bank bekommt, weil sein frei verfügbares Einkommen um die Höhe der Rate sinkt, obwohl es nicht seine Rate ist. Wer seine eigene Kreditwürdigkeit nicht aufs Spiel setzen will oder bereits weiß, dass er in Kürze selbst einen Kredit aufnehmen möchte, sollte keine Bürgschaft eingehen. Der Sofortkredit mit Bürgen könnte im ungünstigsten Fall zur Folge haben, dass der Bürge nun selbst einen Bürgen bringen muss.

Sich aus einer Bürgschaft vorzeitig zurückziehen

Übernimmt ein Bürge die Bürgschaft ohne diese zeitlich zu befristen, gilt diese Bürgschaft über die gesamte Laufzeit des Kredites. Das ist auch dann so, wenn die Bürgschaft nur erforderlich war, weil der Kreditnehmer sich zum Zeitpunkt Aufnahme des Kredites in der Probezeit befand. Wer hier bürgt und als Bürge aus dieser Bürgschaft vorzeitig entlassen werden will, bekommt Probleme. Oft stimmen die Banken nur dann zu, wenn gleichzeitig ein anderer Bürge in den Vertrag geht. Der Bürgentausch ist umständlich und kostet natürlich auch zusätzliches Geld. Dieses Problem ist vermeidbar, wenn die Bürgschaft vorab zeitlich befristet wird. Banken werden von sich aus auf diese Möglichkeit nicht hinweisen. Hier müssen Kreditnehmer und Bürge nachhaken.

Wer gefragt wird, ob er für einen Verwandten oder einen Freund die Bürgschaft übernehmen könnte, sollte sich das im Vorfeld reiflich überlegen. Sollte der Sofortkredit mit Bürgen nicht in die eigene Lebensplanung passen, ist es sinnvoller, die Bürgschaft nicht zu übernehmen, selbst wenn dadurch vielleicht eine Freundschaft in die Brüche geht.

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